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Abmahn-Fälle “redtube” und “debcon” waren 2013 die absoluten Top-Themen in den deutschen Jurablogs

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Rainer Pohlen

Rainer Pohlen

Aktuell sind 614 juristische Blogs im deutschsprachigen Rechtsportal “jurablogs” gelistet, darüber hinaus gibt es noch etliche andere, die nicht in dem Portal vertreten sind. Mehr oder weniger regelmäßig berichten die blogs über aktuelle Rechtsthemen, die entweder von allgemeinem Interesse sind oder welche die Autoren gerne publik machen möchten. Blogs erzeugen nämlich Wirkung, das ist eine Binsenweisheit.

Nie war ein Thema in juristischen Blogs populärer als die Abmahnwelle beim Filesharing und neuerdings beim Streaming. Vor allem Letzteres hat zu einem Aufschrei in der Netzgemeinde geführt, und zwar weit über juristisch interessierte Kreise hinaus. Hier fühlt sich eine ganze Netzkultur bedroht: Das Porno-Portal redtube ist ja nur Aufhänger für die Sorge, dass bei einer Rechtsentwicklung in die falsche Richtung liebgewordene bzw. gar nicht mehr hinwegzudenkende Gewohnheiten wie etwa der Konsum von youtube-Videos zukünftig  mit erheblichen zivil- und sogar strafrechtlichen Risiken  behaftet sein könnten.

Von den 25 meistgelesenen Top-Beiträgen des Jahres 2013 bei jurablogs beschäftigen sich 12 mit den Streaming-Abmahnungen im Fall redtube und immerhin 7 mit den filesharing-Abmahnungen von debcon, und zigtausende von Zugriffen verzeichnen zum Beispiel die einschlägigen Videos der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde/Beuger/Solmecke, in denen mein Kollege und Videoblog-Partner Christian Solmecke Hinweise und Ratschläge zum Thema erteilt.

Das Landgericht Köln, bei dem diverse Kammern zunächst recht willfährig und ohne allzu tiefe Prüfung der Materie und ohne Abstimmung mit anderen, wesentlich kritischeren und sachkompetenteren anderen Kammern den Auskunftsbegehren der angeblichen Rechteinhabern der redtube-Pornos stattgegeben haben, hat inzwischen offensichtlich eine gemeinsame Linie entwickelt, die den Abmahnanwälten nicht gefallen dürfte. Ob diese tatsächlich – wofür manche Indizien sprechen  - auf durchaus kriminelle Art versucht haben, sich rechtswidrig zu bereichern, muss noch geklärt werden. Entsprechende staatsanwaltliche Ermittlungen laufen dem Vernehmen nach. Vom Jäger sind die einschlägig in Verruf geratenen Kollegen anscheinend zu Gejagten geworden, mal sehen, wohin die wilde Jagd noch führt.

Gleichwohl kann, was die Frage des bloßen Streamings von Videos anbetrifft, noch keine endgültige Entwarnung gegeben werden. Noch fehlt es an höchstrichterlichen Entscheidungen zu dem Thema, und man kann sich nicht immer sicher sein, was den hohen Richtern dazu einfällt. Insoweit könnte 2014 durchaus noch spannend werden.

Wir werden zu diesem und natürlich auch anderen Themen weiterhin berichten. Für 2014 wünschen wir allen strafblog-Besuchern viel Freude, interessante Begegnungen, tolle Themen, Gesundheit und Erfolg.


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